Vorwort
Um einen reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf beim Training zu ermöglichen, haben wir eine Liste mit den wichtigesten Regeln aufgestellt, die beachtet werden müssen. Diese spezielle Ruderordnung für die Jugendabteilung des RV Linden ist der Ruderordnung des Stammclubs (aktuell vom 19.03.2015) und den Bestimmungen des DRV untergeordnet und setzt diese nicht außer Kraft.
Allgemeine Regeln
- Im Interesse der Gruppe und des reibungslosen Ablaufs, ist den Anweisungen der Trainer und Betreuer in jedem Fall Folge zu leisten. (Boots- und Materialzuweisungen, Ruderdauer, Ruderstrecke,…)
- Es darf nur unter Aufsicht des Jugendtrainers (Protektor/Betreuer) innerhalb der regulären Trainingszeiten für die Jugend aufs Wasser gegangen werden. Ausnahmen müssen in Absprache mit dem Trainer vom Jugendwart genehmigt werden.
- Pünktlichkeit: samstags 11:00 Uhr, mittwochs 17:00 Uhr (z. Zt.) Treffen vor der Bootshalle. Bei über 10 Min. Verspätung nach Möglichkeit den Betreuern Bescheid geben (Telefon/Handy/SMS).
- Das Training wird – innerhalb einer Mannschaft – gemeinsam begonnen und beendet, d. h. auch, dass erst gegangen wird, wenn alles gemeinsam weggeräumt worden ist und das Boot ausgetragen wurde aus dem Fahrtenbuch. Ausnahmen nur nach Absprache mit den Protektoren.
- Bei Fehlen an einem Trainingstermin (Krankheit, Verhinderung) sollte den Protektoren vorher Bescheid gegeben werden. (telefonisch, per Email, SMS,…)
- In den Bootshallen darf weder gespielt, gerannt, noch Inliner, Kickboard,… oder Fahrrad gefahren werden. Bei geöffneten Hallentüren muss aus Sicherheitsgründen vor den Hallentüren vom Rad gestiegen werden.
Ruderordnung
Um die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten und um sich an die Bestimmungen auf den Wasserstraßen zu halten, muss sich an folgende grundlegende Sachen gehalten werden:
- Die Hauptverantwortung des gesamten Jugendtrainings liegt beim vom Vorstand dafür eingestellten Jugendtrainer bzw. kann dieser je nach Notwendigkeit zusätzliche geeignete und ausgebildete Betreuer engagieren. Im Verhinderungsfall kann sich der Jugendtrainer von einer von ihm für geeignet befundenen Person (nach Rücksprache mit dem Jugendwart) vertreten lassen.
- Für das sorgfältige Ein- und Austragen ins Fahrtenbuch ist der Steuermann, bzw. der Schlagmann verantwortlich. Das Fahrtenbuch ist ein Dokument und nicht für zweckentfremdete Notizen gedacht.
- Beim Tragen, speziell von Großbooten, wird sich von den Mannschaften untereinander geholfen. Mit den Booten wird nur gegen die Strömung ab- und angelegt.
- Die Mannschaft verhält sich generell auf dem Wasser so, dass weder sie, noch das Material gefährdet wird, noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
- a) Das Kommando im Boot übernimmt: der Steuermann/Schlagmann.
b) Die Verantwortung auf dem Wasser trägt der Steuermann und der Bugmann. - Auf dem gesamten Rudergebiet herrscht Rechtsverkehr (in Fahrtrichtung gesehen), es wird wasserseitig überholt. Wenn ein Ausweichen aufgrund eines entgegenkommenden Bootes notwendig ist, wird zur richtigen Seite ausgewichen, um eindeutig für das entgegenkommende Boot zu reagieren. Eine Ausnahme stellt eine Begegnung mit den Booten der Personenschiffahrt dar, die auf Höhe des RVL Steges ihre vorgegebene Route (Fahrrinne) auf der linken Seite einnehmen. Details hierzu und zum Verhalten gegenüber dem Boot des Wasserskiclubs werden von Trainern & Betreuern vermittelt.
- Skulls und übriges Bootsmaterial sind bei Trainingsende dort hinzubringen, wo sie hergeholt worden sind.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
- Beim Kentern: am Boot bleiben/festhalten, bis Hilfe kommt und nur ans Ufer schwimmen wenn man sich in unmittelbarer Nähe befindet. Dem Trainer / den Betreuern auf dem Wasser (auch Trainer, Ruderer, etc. anderer Vereine) aber so schnell wie möglich signalisieren, dass ihr gekentert seid und wo ihr verblieben seid! Erfahrene Ruderer können im Sommer wieder ins Boot einsteigen, so wie sie es gelernt haben.
Rudern in der WintersaisonDas Rudern bei schlechten Witterungsverhältnissen, kalten Temperaturen, sowie in der gesamten Wintersaison (01. November bis 31. März) unterliegt verschärften Bedingungen, da bei eventueller Kenterung eine deutlich erhöhte Gefahr für Leib und Leben besteht.
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Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Regeln und der Ruderordnung kann eine Ordnungsmaßnahme oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Im Einzelfall entscheidet zunächst der Trainer und bei schwerwiegenderen Fällen der Vereinsvorstand.
Stand: April 2015